Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 04.2023

    Alle früheren Preise werden durch diese Preisliste ungültig. Allen Angeboten und Lieferungen der Deubl Alpha GmbH unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt. Bestätigungen von Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.


    Angebot, Vertragsabschluss, Stornierung

    Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Material Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für Umfang und Annahme von Aufträgen sind unsere nachstehenden Konditionen maßgebend sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kosten für Verpackung, Montagen, Planzeichnungen sowie Frachtkosten unterliegen nicht den Rabattkonditionen. Auftragsbestätigungen müssen sofort nach Erhalt auf Richtigkeit überprüft werden. Alle Aufträge werden sofort nach Eingang in die Produktions- und Versandabteilung weitergeleitet.
    Die Angaben Ihrer Bestellungen sind verbindlich, nachträgliche Änderungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr je nach Aufwand. Änderungen können zu einer verlängerten Lieferzeit führen. Zusatzaufträge werden als Neubestellung behandelt. Aufträge für komplette Türanlagen – Schiebetür- oder Ganzglastür und Rahmenanlagen – werden schriftlich bestätigt. Diese Auftragsbestätigungen und / oder Pläne müssen schriftlich rückbestätigt werden.

    Branchenübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht, Farbe und Maß berechtigen nicht zur Beanstandung, insbesondere nicht bei Nach- und Ersatzlieferungen. Farbabweichungen bei Sonderfarben sind generell von der Mangelhaftung ausgeschlossen. Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Abweichung in Konstruktion und geringfügige Änderungen in Maßen und Farben, sowie Druckfehlern bleiben auch ohne Ankündigung vorbehalten. Muster sind unverbindlich.
    Alle herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs- und Montagearten sind vom Kunden zu beachten.
    Bei der Stornierung eines erteilten Auftrags, kann je nach bereits erfolgtem Arbeitsaufwand eine Stornogebühr anfallen.


    Preise und Zahlungsbedingungen

    Unsere Preise gelten ab Werk. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Fakturiert werden die am Auslieferungstag geltenden Preise.
    Deubl Alpha behält sich ausdrücklich das Recht vor, die bestätigten und oder angebotenen Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Kosten der Warenherstellung oder des Warenbezugs nach der Angebotserstellung oder der Auftragsbestätigung bis zur Warenlieferung erhöht haben.
    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tage ab Ausstellungsdatum, netto, ohne jeden Abzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei Deubl Alpha maßgebend. Dem Verkäufer obliegt ein Vorauskasse-Vorbehalt.

    Bei Zahlungsverzug fällt eine Mahngebühr in Höhe von € 2,50 sowie ein Verzugszins von 8% an.
    Wir behalten uns vor Lieferungen per Nachnahme zu versenden und berechnen hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens € 10,00.
    Bei nachträglicher Änderung der Lieferanschrift behalten wir uns eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 vor.
    Der Kunde kann ausschließlich mit von Deubl Alpha GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    Lieferungen und Lieferzeiten

    Lieferfristen sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und insbesondere alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
    Zugesagte Liefertermine (ab Werk) werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Fakturierung sind statthaft. Die Deubl Alpha GmbH gerät nicht in Lieferverzug, wenn die Erfüllung der Lieferverpflichtung wegen unvorhersehbarer Umstände, gleich ob im Werk oder bei Unterlieferanten, behindert wird oder von Deubl Alpha nicht zu vertreten sind, unter anderem auch wegen Mangel an Fertigungsmaterial, Streiks, Aussperrung, Betriebsunterbrechung, Unfälle und sonstige Ereignisse, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung nach sich gezogen haben. Gleiches gilt bei Zeitverzögerungen bei der Anlieferung von Vorlieferanten, fehlender Energieversorgung und in allen Fällen höherer Gewalt. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
    Dies gilt auch bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen durch den Besteller. Unser Rücktrittsrecht im Falle höherer Gewalt wird hierdurch nicht berührt. Werden Liefertermine nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 30 Tagen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Besteller kein Schadensersatzanspruch zu.

    Erfolgt die Lieferung nicht an die Lager- oder Geschäftsadresse des Käufers liefern wir ausschließlich zu ebener Erde abgeladen hinter die erste verschließbare Tür. Für abweichende Lieferadressen, behalten wir uns vor entstehende Mehrkosten weiter zu berechnen.
    Bei Lieferung von Ware ins EU-Ausland hat der Kunde auf Anforderung eine Gelangensbestätigung bzw. einen Alternativnachweis vorzulegen. Unterbleibt die Vorlage innerhalb einer Frist von 8 Wochen, behält Deubl Alpha sich vor, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer zu berechnen.


    Versand und Gefahrenübergang

    Die Verpackung und Versendung erfolgt nach unserem besten Ermessen und Sorgfalt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auf dem uns am günstigsten erscheinenden Wege, falls mit dem Käufer nicht gesondert vereinbart.

    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Deubl Alpha berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden/Mehraufwand ersetzt zu verlangen.
    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden über.


    Mängelansprüche und Rücksendungen

    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Transportschäden können nach § 438 ff HGB ausschließlich gegen Vorlage der Schadensanerkennung des Frachtführers ersetzt werden.

    Reklamationen können ausschließlich schriftlich angenommen werden. Bei Beanstandung der Art, der Beschaffenheit und der Menge der gelieferten Ware haften wir nur, wenn der Käufer die Ware auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns entdeckte Mängel mit genauer Beschreibung unverzüglich und schriftlich anzeigt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelrüge, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht sichtbar. Später entdeckte Mängel sind uns auch unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch wegen dieser Mängel als genehmigt.
    Folgekosten, entstehend aus reklamationswürdigen oder unvollständigen Lieferungen werden unsererseits grundsätzlich nicht übernommen. Bei begründeten Beanstandungen behalten wir uns grundsätzlich, nach unserer Wahl, das Recht auf Nachlieferung oder Nachbesserung vor. Schadenersatz für Kosten- und Aufwendungen verbunden mit der Reklamation sind ausgeschlossen.
    Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir ausschließlich bis zur Höhe der beanstandeten Ware Ersatz ggfs. durch kostenlose Ersatzlieferung.

    Deubl Alpha ist berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche notwendigen Kosten, die aufgrund der zu Unrecht erfolgten Mängelrüge entstanden sind, insbesondere die Kosten der Überprüfung, in Rechnung zu stellen.
    Falsch oder zu viel bestellte Ware kann vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden, sofern die Ware unbenutzt, in Original-Verpackung und in einwandfreiem, Verkaufsfähigen Zustand ist.
    Für die Rücknahme wird der Mehraufwand, wie Einlagerungsgebühr oder Transportkosten etc. an den Kunden weiter berechnet.
    Maßgefertigte bzw. auf Kundenwunsch bearbeitete Ware kann nicht zurückgenommen werden.
    Eine Warenrücknahme kann im Einzelfall, auf Kulanz erfolgen und erfordert unsere ausdrückliche Zustimmung.
    Rücksendungen ohne vorherige Anfrage und ohne unser Einverständnis werden von uns nicht bearbeitet.


    Schadensersatzansprüche

    Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Deubl Alpha auf den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.

    Eine Zusicherung eines Leistungserfolges – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – findet hierbei nicht statt, da der Leistungserfolg von verschiedensten Faktoren abhängt, die im Rahmen der allgemeinen Anwendungstechnischen Beratung im Regelfall nicht überprüfbar sind. Die Beratung befreit grundsätzlich nicht von einer eigenen Prüfung im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke..


    Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt bei gewerblichen Käufern bzw. Abnehmern, bis diese sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten gezahlt haben und erstreckt sich auch auf die weiterverkaufte Lieferung.

    Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen – auch nach Vermischung oder Verarbeitung – soweit bei jeder anderen von dritter Seite ausgehenden Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Käufer / Abnehmer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
    Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse.

    Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer bzw. Abnehmer dabei für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns nicht gehörenden Sachen, erwerben wir, sofern die Vorbehaltsware nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstückes eines Dritten wird, stets Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren zu Zeitpunkt der Verarbeitung. Erwerben wir bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen keinen Miteigentumsanteil, überträgt uns der Käufer bzw. Abnehmer bereits jetzt den nach dem vorstehenden Satz bestimmten Miteigentumsanteil.

    Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Ist der Auftraggeber bzw. Abnehmer seinerseits Handwerker oder Händler (Wiederverkäufer) so ist ihm widerruflich die Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges gestattet. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist ihm nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Auftraggeber bzw. Abnehmer uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder er sonstige uns gegenüber bestehende Verpflichtungen, insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.
    Der Auftraggeber bzw. Abnehmer ist zur Herausgabe verpflichtet. Des Weiteren sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    Soweit der Auftraggeber bzw. Abnehmer seinerseits Unternehmer ist, erfolgt eine Warenrücknahme nur sicherheitshalber; es liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn dies wird ausdrücklich erklärt.


    Urheberrecht und Vertraulichkeit

    Abbildungen und Bildmaterial aus Prospekten, sonstigen Werbeunterlagen oder Zeichnungen von Deubl Alpha GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Eine Missachtung kann strafrechtlich verfolgt werden. Ohne schriftliche Zustimmung von Deubl Alpha dürfen keinerlei Abbildungen, Zeichnungen etc. vom Besteller weder vervielfältigt noch in sonstiger Weise für eigene Zwecke eingesetzt werden. Im Übrigen vereinbaren beide Vertragsparteien absolutes Stillschweigen über sämtliche Geschäftsgeheimnisse.


    Datenschutz

    Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme und Bearbeitung von Aufträgen werden Daten gespeichert.

    Sofern personenbezogene Daten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag von Deubl Alpha und/oder dem Kunden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden, sind jeweils die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gültig.

    Die Datenschutzgrundverordnung kann unter www.deubl-alpha.de eingesehen werden.


    Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung in Kraft treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragspartien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Wir sind berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz des Käufers zuständigen Gericht Klage zu erheben.

    Irrtümer und Änderungen und Druckfehler bleiben auch ohne Ankündigung vorbehalten.

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